SchweizUNeben
Erreichbar mit Öffentlichen VerkehrsmittelnEigenschaften
TechnikTour in Zahlen
Beste Jahreszeit
Weitere Informationen
Von Wien über die A2 Südautobahn und die S6 Semmering Schnellstraße bis zur Autobahnabfahrt Bruck an der Mur. Hier beim Kreisverkehr 3. Abfahrt in Richtung Leoben. Nach 100 Metern bei der 1. Ampel links abbiegen (Hinweistafel „Weitental“).
Nun rechts haltend durch eine Bahn-/Autobahnunterführung hindurch und am Friedhof vorbei zum Parkplatz am Beginn des Weitentales.
Von Graz über die A9 Phyrnautobahn und die S35 Brucker Schnellstraße bis zur Autobahnbfahrt Bruck an der Mur. Weiter wie oben.
Von Westen (Linz, Salzburg, D) über die A9 Phyrnautobahn und die S6 Semmering Schnellstraße bis Bruck West. Hier bei der Autobahnabfahrt linkshaltend bis zu einer Kreuzung bei einem Möbelhaus. Rechtshaltend durch den Brucker Stadtteil Oberaich bis knapp vor den oben erwähnten Kreisverkehr. Bei der Ampel rechts abbiegen (Hinweistafel „Weitental“) und weiter wie oben.
- Der Verein Do-Biker Bruck an der Mur ist zu 100 % Wegerhalter des Trails
- Die Zufahrt zum Trail erfolgt ausschließlich mit dem Mountainbike (shutteln ist verboten)
- Auf dem SchweizUNeben-Trail besteht zwingend Helmpflicht
- Eine weitere Schutzausrüstung wird empfohlen
- Nimm Rücksicht auf die Natur und halte den SchweizUNeben-Trail sauber
- Schätze dein Fahrkönnen richtig ein und passe deine Geschwindigkeit den Trailbedingungen an (vor allem bei Regen bzw. nassen Fahrverhältnissen)
- Das Befahren des SchweizUNeben-Tails ist nur Personen gestattet, welche über die entsprechenden körperlichen und mentalen Voraussetzungen verfügen
- Das Befahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strengstens verboten
- Nimm Rücksicht auf langsamere Fahrer
- Denk daran, es können dir auch Wanderer bzw. Läufer aber auch Tiere, die sich im Gelände frei bewegen, entgegenkommen
- Den Anweisungen des Vereines Do-Biker Bruck an der Mur sowie sämtlicher Hinweisschilder ist Folge zu leisten
- Minderjährige dürfen den SchweizUNeben-Trail nur in Begleitung oder mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten befahren
- Das Befahren der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr
- Für Unfälle oder Sachbeschädigungen wird keine Haftung übernommen